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Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften Wohneigentumsmoderniesierungsgesetzt - WEMoG

Das Wohneigentumsgesetzt wurde 1951 in Deutschland eingeführt, und am 1. Juli 2007 das letzte Mal überarbeitet. Es war in seiner aktuellen Form kaum verändert gültig und regelt bis heute die Rechte und Pflichten von Besitzern einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dadurch sollte auch breiten Bevölkerungsschichten den Kauf von Wohneigentum ermöglicht werden. Das hatte zur Folge, das die Anzahl von Eigenheimbesitzer sinen deutlichen Anstieg erfuhr.

Die, durch den Koalitionsvertrag beschlossenen Änderung der WEG vom 7. Februar 2020, wurden am 22. Oktober im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2020, S 2187) verkündet. Obwohl die WEG-Reform zwischenzeitlich ins Stocken geraten war, kann sie zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Die Corona-Krise wirkte als Beschleuniger, denn einige neue Regeln der Reform zielen auf die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – zum Beispiel die neue Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung. Das neue Gesetz räumt Eigentümer künftig mehr Rechte ein und zielt auf die vereinfachte Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen durch vereinfachte Baumaßnahmen.


Die wichtigsten Änderungen:


  1. Vereinfachte Umsetzung von Sanierung- und Modernisierungsmaßnahmen.
  2. Anspruch auf zertifizierten Verwalter.
  3. Gemeinschaft als Verwaltungsträger
  4. Erweiterung der Verwalterbefugnisse
  5. Vereinfachung der Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung
  6. Flexiblere Entscheidung über Kostenverteilung
  7. Neuregelung zum Verwaltungsbeirat
  8. Vereinfachung des Verwalterwechsels
  9. Abschaffung des § 49 Abs. 2
  10. Grundbucheintragung von vereinbarungsändernde Beschlüsse.
  11. Rechtssicherheit für werdende Wohnungseigentümergemeinschaft.
  12. Neuregelung und Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit
  13. Inhalt und Gegenstand der Jahresabrechnung
  14. Entziehung des Wohnungseigentums

Als Fazit zielt das neue WEMoG darauf, dem gesellschaftlichen Wandel entgegenzuwirken und setzt die Themenschwerpunkte auf:


  1. Die Förderung von alters- und behindertengerechtem Wohnen (demografischer Wandel)
  2. Erfüllung der Klimaziele durch Senkung des CO²-Ausstoß, Verbrauchsreduzierung fossiler Brennstoffe sowie des Stromverbrauchs
  3. Förderung der Elektromobilität
  4. Modernisierung von Bestandsgebäuden
  5. Vereinfachung von Rechtsgrundlagen
  6. Anpassung an dem Digitalzeitalter.

Das Gesetz unterstützt den Eigentümer bei der Umsetzung etwaigen Renovierungen, Umbauten oder Verbesserungsmaßnahmen an seiner Immobilie. Ein weiterer Punkt sollte die Effizienzsteigerung der Verwaltung von Wohneigentümergemeinschaften sein. Dadurch erhofft man sich eine Minderung der Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen.


Hier können Sie die detailierten Änderungen lesen.

Qualifizierte Immobilienverwaltung (IHK)