• IVTH-Immobilienverwaltung

    Kümmert sich professionell um die Vermietung und Bewirtschaftung von Immobilien und Gewerbeobjekte. Ob Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) oder klassische Mietshausverwaltung, wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner. Vertrauen Sie Ihr Objekt der IVTH-Immobilienverwaltung an und sparen Sie Zeit, Geld und Nerven!
  • Hausverwaltung

    Immobilien gewinnbringend verwalten ist unsere Kernaufgabe. Von der Organisation des laufenden Betriebs, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, bis zur technischen Betreuung: Wir nehmen Ihnen den Verwaltungsstress ab.

  • Kostenoptimierung

    Die Betriebskosten sind im ländlichen Bereich, je nach Gebäudestandard, höher als die reine Kaltmiete. Wissen Sie, was Ihre Immobilie verbraucht? Nicht ausschließlich die Heizkosten, sondern auch alle anderen Kosten? Wissen Sie, ob die Kosten unter- oder überdurchschnittlich sind? Wissen Sie, wie man diese beeinflussen und optimieren kann?

    Wir finden es für Sie heraus, kontaktieren Sie uns!

  • Facility-Management

    Das Facility-Management der IVTH-Immobilienverwaltung umfasst alle technischen Anlagen, die Einrichtungen sowie die komplette Infrastruktur eines Gebäudes. Gerade bei vermieteten oder verpachteten Objekten entstehen hier schnell große Kosten.

WEG-Verwaltung: Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften

WEG-Verwaltung ist die Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften und deren Gemeinschaftseigentum.

Sie sind Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Dann wird das Thema „WEG-Verwaltung“ für Sie interessant.

Unsere Arbeit sichert Ihrer Eigentümergemeinschaft die sachgerechte Verwaltung und Wahrung der gemeinschaftlichen Belange. Bei einer selbstständigen Verwaltung durch die Gemeinschaft sind die Aufgaben und Tätigkeitsfelder in der WEG sehr komplex und vielfältig. Eine professionelle und kompetente Beratung oder auch Verwaltung ist für die Erhaltung der Interessen aller hilfreich.

Eine Reihe von Gesetze, Normen und Verordnungen (zum Beispiel WEG, BGB, AGBG, ZPO, EStG, etc.) müssen befolget werden. Sie sollten nicht unterschätzen: Die Lage des Gemeinschaftseigentums wirkt sich direkt auf das Sondereigentum aus. Sowohl zum Guten als auch zum Schlechten.

Für jede Immobilie entwickeln wir ein individuelles Verwaltungskonzept. Alle Faktoren werden berücksichtigt um eine optimale Balance zwischen Kosten und Nutzen herzustellen.

Sie suchen eine Neue Hausverwaltung?

Sie brauchen eine Verwaltung für Ihre neue Immobilie oder wollen Ihre Verwaltung wechseln?

Rufen Sie uns an:

04928 / 84 96 33


Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Gerne können Sie auch unser Anfrageformular für WEG-Verwaltung verwenden.


Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?

Alle gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen des Gebäudes, tragende und schützende Gebäudeteile sowie das Grundstück gehören zum Gemeinschaftseigentum.

Gemeinschaftseigentum braucht einen Hausverwalter und einen Wirtschaftsplan

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz muss ein Immobilienverwalter bestellt werden. Zu den Aufgaben unserer Hausverwaltung gehören beispielsweise.

  • Bildung einer Instandhaltungsrücklage
  • Instandhalten und Instandsetzen gemeinschaftlichen Eigentums mit mehrheitlicher Zustimmung der Eigentümerversammlung
  • Erstellen von Wirtschaftsplan und jährlicher Hausgeldabrechnung
  • Einberufung der Eigentümerversammlung
  • Einzug der laufenden Vorauszahlungen gemäß Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan für die Bewirtschaftung. Denn jeder Eigentümer muss diesen Kostenbeitrag zur ordnungsgemäßen Immobilienverwaltung an die Gemeinschaft zahlen.

Unterstützt wird der Hausverwalter vom Beirat

Die Eigentümerversammlung kann den Beirat aus ihren eigenen Reihen durch Stimmenmehrheit bestellen. Ein Beirat ist nicht zwingend vorgeschrieben. Dem Beirat für die Verwaltung gehört ein Vorsitzender und zwei Wohnungseigentümer als Beisitzern vom Beirat an. Der Beirat prüft den Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnung und Rechnungslegung der Hausverwaltung. Auch Kostenvoranschläge sind vom Beirat zu prüfen, bevor die Eigentümerversammlung darüber beschließt. Der Beirat hat seine Stellungnahme schriftlich zu dokumentieren. Außerdem hat ein Beirat den Verwalter bei seinen vielseitigen Aufgaben zu unterstützen.

Die Eigentümerversammlung, eine besondere Herausforderung für Hausverwalter

Von enormer Wichtigkeit ist ein gutes Verhältnis von Eigentümern und Beirat untereinander. Daher finden sich im Wohnungseigentumsgesetz Vorschriften, wie das Verhältnis der Wohnungseigentümer zu gestalten ist. Als langjähriger Hausverwalter sorgen wir für die Einhaltung dieser Bestimmungen.


Gemeinschaftliches Eigentum im Fokus unterschiedlicher Interessen

Immer treffen unterschiedliche Vorstellungen der Eigentümer aufeinander, wie das gemeinschaftliche Eigentum zu gebrauchen ist. Häufig entstehen Fragen zur Hausgeldabrechnung und zum Wirtschaftsplan. Als Hausverwalter sind wir Moderator, der einen Interessenausgleich im Rahmen des WEG bei größtmöglicher Wirtschaftlichkeit schafft. Dabei zieht die IVTH WEG-Verwaltung eine klare Grenze zwischen Wünschen einzelner im Verhältnis zur Gesamtheit, die bspw. Energiekosten sparen möchte. Wir schützen zum Wohle der Gemeinschaft unverzichtbare Rechte, die gemäß WEG nicht eingeschränkt werden dürfen. Unsere Bestellung als Immobilienverwalter ist stets ein Auftrag, da wir als Hausverwalter nur Entscheidungen umsetzen, die seitens sämtlicher Wohnungseigentümer getroffen werden.


Oft unterliegt die Beschlußfassung der Eigentümerversammlung begründeten Einschränkungen

Häufig können Wünsche der Eigentümerversammlung nach Prüfung durch die WEG-Verwaltung nicht als Beschlüsse gefasst werden. Vor allem, wenn Rechte von Sondereigentum betroffen sind, wie beispielsweise bei der Tierhaltung. An dieser Stelle lassen wir Eigentümer nicht allein, sondern führen eine Vereinbarung zwischen der Eigentümerversammlung oder Dritten herbei. Als WEG-Verwaltung wissen wir, welche Regelungen nach dem WEG beschlussfähig sind und welche nicht.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sollten sich nicht negativ beeinflussen. Dafür macht die IVTH WEG-Verwaltung sozial verträgliche Vorschläge in der Eigentümerversammlung

Der Gebrauch von Sondereigentum muss ohne unnötigen Auflagen möglich sein. Als Immobilienverwalter setzen wir uns für die Interessen der Eigentümer ein und vermeiden in der Hausordnung willkürliche Regelungen. Wir präferieren, gemeinschaftliches Eigentum ordnungsgemäß instand zu halten. Sind Reparaturen wirtschaftlich nicht sinnvoll, befürworten wir zur Kostenoptimierung entsprechenden Ersatz. Dies spart häufig Energiekosten. Besonderen Wert legt unsere Hausverwaltung auf die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage.


Die Instandhaltungsrücklage, das Herzstück in der Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften

Eine ordnungsgemäße Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften ist ohne Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklage nicht möglich. Sicher kann die Eigentümerversammlung eine gesonderte Umlage der Instandhaltungskosten als Sonderumlage beschließen. Aber in der Praxis der Hausverwaltung hat sich gezeigt, dass die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen aus der Instandhaltungsrücklage deutlich weniger von Zahlungsausfällen und mehr von Wirtschaftlichkeit gekennzeichnet ist. Jedem Eigentümer kommt eine große Verantwortung zu. Denn mit dem laufenden Hausgeld verlangen wir als Hausverwalter für gewöhnlich eine Zuführung auf die Instandhaltungsrücklage. Hierdurch wird die Eigentümerversammlung befähigt, auch größere Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen. Als Immobilienverwalter sehen wir uns verpflichtet, die Instandhaltungsrücklage zinsgünstig anzulegen. Instandhaltungsarbeiten empfehlen wir planmäßig durchzuführen. Neben Festgeldkonten gibt es andere sichere Möglichkeiten wie Sparbücher, um eine Instandhaltungsrücklage zinsgünstig anzulegen.


Unsere Leistungen

  • Kaufmännische Leistungen
    • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
    • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
    • Überwachen von Zahlungseingängen
    • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
    • Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
    • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Girokonten und Geldanlagekonten
    • Rechnungskontrolle
    • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
    • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
    • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
    • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, VBG
    • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
    • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
    • Veranlassen bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung
    • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
    • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung etc.
  • Technische Leistungen
    • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Preisspiegeln
    • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängel, Gewährleistungsansprüche)
    • Einweisen und Einarbeiten des Hausbetreuungspersonals
    • Beschaffen von Genehmigungen
    • Abschluss von Wartungsverträgen ( Aufzug-, Heizungs-, Pumpen und Feuerlöscherwartung etc.)
    • Vorbereiten und Organisieren von TÜV- Brandschutz, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Garagentor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
    • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
    • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (Bsp. Rohrbruch)
    • Veranlassen von Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung
    • Vergeben/ Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
    • Beauftragen von Sachverständigen
    • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern
    • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
    • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
    • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
    • Beraten von Eigentümern, Hausbewohnern und Hausmeistern
    • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.)
    • Terminabstimmung und Raumreservierung für Eigentümerversammlung
    • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
    • Erstellen der Beschlussniederschrift
    • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeldklagen
    • Erteilen von Genehmigungen
    • Kennen und Beachten einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen sowie von DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen Allgemeine Verwaltung .
  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Girokonten und Geldanlagekonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, VBG
  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
  • Veranlassen bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung etc.
  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Preisspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängel, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen und Einarbeiten des Hausbetreuungspersonals
  • Beschaffen von Genehmigungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen ( Aufzug-, Heizungs-, Pumpen und Feuerlöscherwartung etc.)
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV- Brandschutz, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Garagentor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (Bsp. Rohrbruch)
  • Veranlassen von Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung
  • Vergeben/ Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern, Hausbewohnern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.)
  • Terminabstimmung und Raumreservierung für Eigentümerversammlung
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen
  • Kennen und Beachten einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen sowie von DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen Allgemeine Verwaltung .

Wir stehen als qualifizierte Immobilienverwaltung an ihrer Seite

Gegenstand von Sondereigentum ist bspw. eine Wohnung. Garagen, Läden und Büroräume sind Beispiele für Teileigentum. Hierbei handelt es sich um Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Sondereigentum, Miteigentum am Gemeinschaftseigentum und die Mitgliedschaft in den Wohneigentumsgemeinschaften sind untrennbar. So kann ein Eigentümer sein Wohneigentum nicht behalten, wenn er aus der Wohneigentumsgemeinschaft ausscheidet.

Zur Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften gehören ein Wirtschaftsplan und eine Instandhaltungsrücklage

Die Eigentümer beschließen in der Eigentümerversammlung einen Wirtschaftsplan. Dieser enthält die voraussichtlichen Gesamtausgaben einschließlich der Zuführung auf die Instandhaltungsrücklage. Der Hausverwalter fordert auf der Grundlage von Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung Vorschüsse von jedem Eigentümer an. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erstellt die Hausverwaltung eine Hausgeldabrechnung und verlangt offene Beträge oder zahlt bestehende Guthaben aus.

  • Das sieht der Eigentümer:
    • Wirtschaftsplan
    • Hausgeldabrechnung
    • Eigentümerversammlung
    • Aushänge
    • Rundschreiben
    • Besuch der Wohnanlage
    • Individuelle Beratung/Information
    • Protokoll der Eigentümerversammlung
  • Das sieht ein gut informierter Eigentümer:
    • Belegprüfung
    • Objekttermine
    • Eigentümer- und Hausbewohnergespräche
    • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
    • Mahnwesen bei Zahlungsverzug
    • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
    • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: Preisanfragen, Angebot Anfragen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle.
  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Aushänge
  • Rundschreiben
  • Besuch der Wohnanlage
  • Individuelle Beratung/Information
  • Protokoll der Eigentümerversammlung
  • Belegprüfung
  • Objekttermine
  • Eigentümer- und Hausbewohnergespräche
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: Preisanfragen, Angebot Anfragen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle.

Qualifizierte Immobilienverwaltung (IHK)